Berechnungen zur Frage, ob sich die Riester-Rente lohnt
Kürzlich übersandte mir ein Mandant ein Angebot einer namhaften deutschen Gesellschaft für eine sogenannte „Riester-Rente“ und bat mich um Beurteilung. Meine ausführliche Antwort stelle ich hier zur Verfügung, denn sie zeigt beispielhaft, was eine solche Rente bringt – und was nicht. Vorab gleich die Auflösung: Ich halte nicht viel von diesen Verträgen. Warum nicht, erläutere ich im Folgenden:
Ich möchte als Beispiel für meine nachfolgende Berechnung eine Variante mit 106,30 € Beitrag, 48.579,00 € garantierter Leistung, 148,85 € garantierte Rente nehmen:
In diesem Beispiel werden netto nach Abzug aller Ersparnisse für Steuer, Versicherung und unter Berücksichtigung der Arbeitgeberzuschüsse (aus für den Arbeitgeber ersparten Sozialvesicherungsbeiträgen) 600,00 € im Jahr aufgewendet.
In den Vertrag muss 38 Jahre (von 2014 bis 2052) eingezahlt werden, das sind also 38 Jahre x 600,00 €/Jahr = rund 22.800,00 €. Dies ist also der tatsächliche Gesamt-Prämien-Aufwand nach Abzug aller Vorteile.
Garantiert sind 148,85 € Rente monatlich oder 1.786,00 € jährlich. Einmal ganz abgesehen davon, daß ich nicht weiss, welche Kaufkarft 150,00 € in 38 Jahren (Inflation?) haben werden, ergibt sich jedenfalls durch leichtes Rechnen, daß man ca. 80 Jahre alt werden muss, um sein eigenes, netto eingezahltes Kapital wieder zurück zu erhalten. Dabei ist also bis hierhin noch nicht einmal eine Verzinsung (bitte zu beachten: Sie stellen im Mittel 11.400,00 € für 38 Jahre zur Verfügung!) erfolgt. Man erhält im Falle der Garantie-Werte also lediglich das eingezahlte Geld zurück.
Natürlich kann man darauf hoffen, daß die Wertentwicklung 3%, 5% oder sogar 7% ist und man dann entsprechend mehr Rente erhält. Nur bitte: Sicher ist das nicht, 5% und 7% halte ich aus heutiger Sicht für sehr unwahrscheinlich. Aber selbst wenn die Wertentwicklung (was ja nichts anderes ist als die am Kapitalmarkt erzielbare Verzinsung) so hoch eintreten würde, so lehrt die Vergangenheit, daß hohe Zinsen regelmäßig mit hohen Inflationen einhergehen. Also ‚frisst‘ die Inflation Ihren Wertgewinn wieder auf.
Zugegeben: Das muss nicht zwingend exakt so eintreten, aber im Groben ist nichts anderes zu erwarten.
Zuletzt muss man bedenken, daß die gezahlte Rente im Alter steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, weil die Beiträge heute freigestellt werden. Dies nennt man nachgelagerte Besteuerung. Diesen Faktor kann man allerdings oft vernachlässigen, weil die Einkünfte im Alter regelmäßig geringer sind als im Erwerbsleben zuvor und somit tatsächlich kaum Steuern anfallen.
Sie merken schon: Ich halte nicht viel von diesen Verträgen.
Jetzt fragen Sie sich wahrscheinlich: Wie soll ich mich dann für mein Alter absichern? Im nächsten Beitrag, der Mitte Mai erscheint, liste ich Ihnen konstruktive Vorschläge für eine sinnvolle Altersvorsorge auf. Gerne stehe ich Ihnen auch telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung.
Ihr Steuerberater
Harald Houben
PS: Googeln Sie mal zum Beispiel nach „Riester Betrug“ und ähnlichen Stichworten. Sie werden sehen, ich stehe mit meiner Meinung nicht allein.