Unsere Praktiker-Empfehlung bei Kreditgeschäften: gegen die gängige Praxis zu handeln
Wenn die Sicherheiten von der Hausbank trotz bereits abgezahlter Schulden blockiert sind und daher auch kein neues Bankverhältnis eingegangen werden kann, kann es für Mittelständler schnell brenzlig werden – trotz blendender Geschäfte. Aufgrund eines aktuellen Falls, in der ein Mandant durch das Verhalten seiner Hausbank in Insolvenzgefahr geriet, empfehle ich daher mittlerweile, gegen die gängige Praxis bei Kreditgeschäften zu handeln und auf einer Eigentümer-Grundschuld zu bestehen. In diesem Beitrag schildere ich Ihnen den konkreten Fall und den Hintergrund für meine Empfehlungen.
Wie die Geschichte begann …
Die Geschichte eines meiner Mandanten ist schnell erzählt: Der Mandant, ein hochspezialisiertes, deutschlandweit tätiges Unternehmen (ca. 2 Mio. € Jahresumsatz, 15 Fachkräfte) hatte bei einer namhaften Bank (Hausbank) eine Kontokorrentausweitung (neben den bereits bestehenden Krediten) über einen insgesamt mittleren 6-stelligen Betrag erhalten.
Grund war hier ein schlecht abgelaufener Groß-Auftrag, ausstehende Forderungen. Sie als Mittelständler kennen solche Situationen.
Sicherheiten “bis zum letzten Hosenknopf”
Klar ist, dass eine Bank für die Herausgabe von Geldmitteln Sicherheiten haben muss. Vorliegend wurden alle nur denkbaren Sicherheiten durch die Bank gefordert: Fahrzeugbriefe, Wertpapiere, Globalzession der Forderungen, Sicherheitsübereignung so ziemlich des gesamten Inventars, Lebensversicherung (steuerlich durchaus bedenklich !) und mehrere Grundschulden auf den privaten Immobilien des Gesellschafters. Wie man so schön sagt: bis zum letzten Hosenknopf. Diese Sicherheiten wurden von der Bank ohne mein Wissen vom Unternehmen eingefordert mit dem Hinweis, andernfalls würde man die eingeräumte Kontokorrentlinie nicht weiter zur Verfügung stellen. Notgedrungen unterschrieben er und seine Ehefrau.
Dem Mandanten wurde außerdem seitens der Bank nicht nur eine einmalige Planrechnung abverlangt, sondern darüber hinaus auch ein wöchentlicher ausführlicher Bericht mit genauer Angabe von Gründen, warum die Realität von der Planung abweicht. Wer das einmal gemacht hat weiß, welcher zeitliche und mentale Aufwand dahinter steht und welche Kosten dabei zusätzlich entstehen.
Krise gemeistert, Bank bleibt hart
Im Laufe des nächsten Jahres meisterte mein Mandant die Krise: Das Kontokorrent wurde zurückgeführt, der Kontokurrentrahmen eingeschränkt, die Kredite wurden plangerecht bedient, sogar Mitarbeiter stellten Darlehen zur Verfügung (welch ein Vertrauensbeweis!) , Forderungen konnten endlich beigetrieben werden. Eine Vielzahl von lukrativ kalkulierten Aufträgen konnte aquiriert werden. Kurzum: Die Lage besserte sich erkennbar und mein Mandant forderte nun einige der Sicherheiten zurück, allen voran die Lebensversicherungen sowie eine der Grundschulden.
Nur einer sah das nicht ein: Die bisherige Hausbank. Eine neuerliche Ausweitung des Kontokurrentes zur Vorfinanzierung der neuen Aufträge wurde von der Bank ebenfalls abgelehnt. Gelder aus dem (absprachegemäßen!) Verkauf von betrieblichen, nicht benötigten Geräten wurden nicht etwa mit dem noch bestehenden Kontokorrent oder Darlehen verrechnet, sondern ohne Zinsausgleich (!) durch die Bank auf Festgeldkonten geparkt.
Einem der Mitarbeiter, welcher ein Darlehen zur Verfügung gestellt hatte, wurde sogar seitens der Hausbank unter Anbieten eigener Anlageprodukte empfohlen, dieses Darlehen wieder zurückzufordern. Alles Vorgänge, die nicht sein sollten, aber letzteres zweifellos ein Skandal.
Keine Sicherheiten UND kein Geld
Wegen der Rückführung des Kontokurrentes, des Verkaufs von Geräten war die Bank mittlerweile unstreitig und deutlich übersichert. Im Ergebnis also folgende Situation: Sicherheiten sind blockiert, und Geld von der bisherigen Bank gibt’s nicht.
Es ist nachvollziehbar, dass mein Mandant über das Verhalten seiner Hausbank ungehalten war und sich veranlasst sah, eine weitere Bankbeziehung einzugehen, um die neuen Aufträge vorzufinanzieren. Dies drohte an Sicherheiten zu scheitern: Denn obwohl unsere bisherige Hausbank zugab, vollkommen übersichert zu sein und obwohl Gesetz und AGB gerade dieser Bank festlegen, dass überschüssige Sicherheiten auf Verlangen freizugeben sind, weigerte man sich beharrlich. Zur Begründung wurden nicht näher spezifizierte insolvenzrechtliche Bedenken vorgetragen.
Ohne das Darlehen des Mitarbeiters wäre der Mandant tatsächlich zumindest vorübergehend insolvenzgefährdet gewesen.
Meine Empfehlung aus Erfahrung
Die Empfehlung an Kreditnehmer aus dieserErfahrung lautet daher zu überlegen, ob Sie entgegen gängiger Praxis besser wie folgt vorgehen. Lassen Sie sich hierzu aber bitte im Zweifel immer fachlich beraten und begleiten.
1.) Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Bank nicht übersichert ist.
2.) Ziehen Sie überschüssige Sicherheiten in guten Zeiten bei der Bank ab. In schwierigen Zeiten gelingt dies regelmäßig nicht mehr.
3.) Zur Umsetzung von Punkt 2.): Im Falle von Grundschulden muss fortan gelten: Nicht bei der Bank stehen lassen, sondern dort die Freigabe der Sicherheit anfordern und beim Notar Ihrer Wahl in Eigentümergrundschulen (nicht löschen lassen!) umschreiben lassen. Lassen Sie sich nicht beirren, auch wenn Ihr Bank-Berater Sie bereden will.
Eigentümergrundschulden bleiben im Grundbuch bestehen und können von Ihnen bei Bedarf schnell an neue Darlehensgeber abgetreten werden. Hierzu ist dann nur Ihre Unterschrift nötig. Auf das Wohlwollen Anderer sind Sie zumindest im Bereich der Sicherheiten nicht angewiesen.
4.) Bedenken Sie immer: In guten Zeiten lässt sich mit der Bank besser verhandeln als in schlechten Zeiten. Denn dann sind Sie letztendlich nur ein Bittsteller.
Wenn Sie meiner Empfehlung folgen, behalten Sie für schwierige Zeiten nach Möglichkeit Sicherheiten in Reserve. Und natürlich: Gerne stehen wir Ihnen auch in Bankgesprächen zur Seite.