Aushilfen und Urlaub: Vorsicht, Kostenfalle!
Was Arbeitgebern bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung sowie bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung drohen kann Wer Urlaub macht, ist danach wieder leistungsfähiger.Dass Sie Ihren Mitarbeitern Urlaub geben, ist also selbstverständlich. Tun Sie dies nicht, wird der Mitarbeiter den Urlaub schon einfordern. Wenn es denn gar nicht geht, kann Urlaub zur Not auch ausbezahlt werden.Wenn Sie jedoch Aushilfen beschäftigen, sollten Sie sich dringend damit auseinandersetzen, wie Sie es mit deren Urlaub handhaben. Ansonsten könnte es böse Überraschungen geben. Was eine Änderung in der … Weiterlesen»