Der Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2020 9,35 Euro brutto. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Auszubildende und Branchen-Tarifverträge.
Aufgepasst bei 450-Euro-Jobs: Gegebenenfalls muss hier die Arbeitszeit angepasst werden, da sonst bei unveränderter Anzahl der Arbeitsstunden die 450-Euro-Grenze überschritten wird.