Bei der Aufbewahrung von Belegen sind nicht nur die Fristen wichtig, sondern auch die Form der Speicherung. Belege und Rechnungen, die nur elektronisch empfangen wurden, müssen auch elektronisch aufbewahrt werden. Der Ausdruck als Papier genügt dann nicht.
Meines Erachtens sind PDF, zum Beispiel in E-Mail-Anhängen, davon nicht betroffen.