Neue Eckregeln für Grundsteuer und Grundstücksbewertung
Der Gesetzgeber hat sich auf neue Eckregeln für die Grundsteuer und damit die Grundstücksbewertung geeinigt.Für Wohngrundstücke sollen fünf Parameter Einfluss auf die Berechnung haben: Grundstücksfläche, Bodenpreis (Richtwert des Gutachterausschusses), Immobilienart, Alter des Gebäudes, Miethöhe. Für Gewerbegrundstücke soll es ein Sachwertverfahren geben. Die Bewertungen werden voraussichtlich (!) ab 1. Januar 2022 erfolgen, die neue Grundsteuer soll dann irgendwann 2025 greifen. Schauen wir mal. Der Verwaltungsaufwand dürfte enorm sein. Das Reformvorhaben der Grundsteuer … Weiterlesen»