Der Gesetzgeber hat sich auf neue Eckregeln für die Grundsteuer und damit die Grundstücksbewertung geeinigt.
Für Wohngrundstücke sollen fünf Parameter Einfluss auf die Berechnung haben: Grundstücksfläche, Bodenpreis (Richtwert des Gutachterausschusses), Immobilienart, Alter des Gebäudes, Miethöhe. Für Gewerbegrundstücke soll es ein Sachwertverfahren geben. Die Bewertungen werden voraussichtlich (!) ab 1. Januar 2022 erfolgen, die neue Grundsteuer soll dann irgendwann 2025 greifen. Schauen wir mal. Der Verwaltungsaufwand dürfte enorm sein.
Das Reformvorhaben der Grundsteuer lässt mit einer Öffnungsklausel zu, dass die Bundesländer auch einfachere Verfahren anwenden, so zum Beispiel das sehr unbürokratische Flächenmodell. Bei diesem Modell wird lediglich die Grundstücksgröße herangezogen. Offenbar will auch Nordrhein-Westfalen dieses Flächenmodell umsetzen.
Auch hier bleibt Weiteres abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.