In der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 wird der MwSt.-Satz für Speisen „im Haus“ von 19% auf 7% gesenkt. Dies hat Folgen für die Kassenführung, aus denen sich unbedingter Handlungsbedarf ergibt:
Das ist jetzt bei einer Registrierkasse zu tun
Bitte denken Sie daran, die Eingabe in Ihrer Registrierkasserichtig durchzuführen, möglicherweise ist eine Umprogrammierung erforderlich.
Wenn Sie als Gastronom eine offene Ladenkasse haben
Bei einer offenen Ladenkasse kommt Arbeit auf Sie zu, denn Sie müssen nun separat aufzeichnen, welche Umsätze Sie mit Speisen (immer 7%, egal ob im oder außer Haus) und welche Umsätze Sie mit Getränken gemacht haben.
Wie hat die Aufzeichnung auszusehen?
Eine Liste der verkauften Gerichte mit den jeweiligen Preisen sollte genügen. Das könnte z. B. die täglich (Datum nicht vergessen!) ausgedruckte Speisekarte sein, auf der Sie die verkauften Gerichte als Strichliste markieren. Der restliche Umsatz wären dann die Getränke. Aus dieser Aufzeichnung ergibt sich dann aber auch eine neue Kalkulationsmöglichkeit für eventuelle Betriebsprüfungen: Denn dann weiß man auch bei offener Ladenkasse, wie hoch der Speisenanteil ist. Bisher ist das eine Unwägbarkeit zu Lasten des Finanzamtes.
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