Die Überbrückungshilfe von Bund und Ländern für kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen geht in die Verlängerung. Sie soll dabei helfen, Umsatzrückgänge während der Coronakrise abzumildern. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können ausschließlich digital voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Dazu ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erforderlich. Auf der Website der Corona-Soforthilfe des Bundes finden Sie alle Details zu dem Programm.
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