Rückzahlung Corona-Soforthilfe, Stand November 2020
Wer Corona-Soforthilfe erhalten hat, kann diese auf Wunsch noch in diesem Jahr abrechnen, beispielsweise aus steuerlichen Gründen. Für diejenigen, die sich derzeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, kann die Abrechnung auch erst im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung dann voraussichtlich im Herbst. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 13. November 2020 hervor. Laut dieser Veröffentlichung müssen Soforthilfe-Empfänger nicht sofort selbst aktiv werden, sondern sie … Weiterlesen»