Am 30. April 2021 endete die Frist für Erstanträge für die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes, auch November- und Dezemberhilfe genannt. Betroffene Unternehmen, Einzelunternehmer/innen und Vereine können jetzt noch bis zum 30. Juni 2021 Änderungsanträge stellen. Die Änderung der Kontoverbindung ist sogar noch bis zum 31. Juli möglich. Voraussetzung ist, dass ein Erstantrag ganz oder teilweise bewilligt wurde.
Im Nachhinein verändert werden kann beispielsweise die Höhe des Förderbetrags gegenüber dem Erstantrag.
Haben wir für Ihr Unternehmen als sogenannter prüfender Dritter diesen Antrag gestellt, so übernehmen wir auf Wunsch auch den Änderungsantrag für Sie. Auf dieser Sonderseite haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat alle Informationen dazu zusammengestellt.