Mit bis zu 1.500 Euro „Corona-Bonuszahlung“ können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden frei von Steuern und Abgaben unterstützen, beispielsweise als Anerkennung oder um besondere Belastungen auszugleichen.
Anfangs war dies für Zahlungen bis zum 31. Dezember 2020 möglich, dann wurde die Frist zum 30. Juni 2021 verlängert. Nun ist sie nochmals um neun Monate ausgedehnt worden. Somit können also bis ins kommende Frühjahr hinein Corona-Prämien steuerfrei gezahlt werden. Die steuerfreie Gesamtsumme allerdings bleibt gleich. Im Klartext: Es gibt nur einmal pro Arbeitnehmer 1.500 Euro für die gesamte Zeit 2020/2021, Teilzahlungen sind jedoch möglich.
Geregelt ist dies im Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG)(der Link führt auf die Seite des Bundesrats).
Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie auch dazu, wann es für Ihr Unternehmen am günstigsten ist, die Prämie auszuzahlen.