Wichtig: Schlussabrechnung für die November- und Dezemberhilfe
Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die die November- und Dezemberhilfe über einen prüfenden Dritten beantragt und erhalten haben, müssen bis spätestens 30. Juni 2022 eine Schlussabrechnung vorlegen. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die November- bzw. Dezemberhilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen. Von der Schlussabrechnung ausgenommen sind „Direktanträge im eigenen Namen“, wie die Bundesregierung auf der hierzu eingerichteten Seite mitteilt. Hier finden Sie die Quelle sowie weitere Informationen. … Weiterlesen»