Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die einen Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 nicht überschreiten – wobei die Grenze unter bestimmten Umständen entfallen kann. Diese staatliche Hilfe löst die Überbrückungshilfe III ab.
Allerdings entfällt ab Oktober die Restart-Hilfe. Eigene Regelungen gibt es für die Reisebranche und für Unternehmen im Bereich Veranstaltungen und Kultur.
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Die Überbrückungshilfe III Plus kann weiterhin nur über prüfende Dritte, also beispielsweise über Steuerberater beantragt werden. Auch wir unterstützen Sie hier gern.