Gute Nachrichten für alle Unternehmen und Organisationen, die die Überbrückungshilfe III beantragt hatten: Hier wurde jetzt die Frist für die Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Mit der Überbrückungshilfe III wurden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt.
Erfolgt jedoch keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe III in voller Höhe zurückzuzahlen.
Mehr Informationen gibt es hier auf der Seite der Bundesministerien.