„Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.“ Dies hat die Landesregierung in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.
Laut dieser sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
„Mit schnellen und umfassenden Wirtschaftshilfen konnten wir Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen wirksam unterstützen und so hunderttausende Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen sichern. Die finanzielle Situation zahlreicher Kleinbetriebe ist jedoch nach wie vor angespannt. Nach zwei Jahren eines zum Teil sehr weitreichenden Lockdowns brauchen die Betriebe und ihre Beschäftigten eine faire Chance, ihrer Arbeit so bald wie möglich wieder vollumfänglich nachgehen und Geld verdienen zu können. Mit den nochmals verbesserten Rückzahlungsfristen geben wir ihnen weiteren Spielraum, um zuversichtlich nach vorne zu schauen und sich auf die Wiederbelebung des Geschäfts im Frühjahr vorzubereiten. Wir setzen damit den Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort. Wir wollen alles tun, um ihnen einen schnellen Hochlauf zu ermöglichen und krisenbedingte Folgelasten abzumildern.“
Der Minister verspricht, man werde „auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die nordrhein-westfälischen Solo-Selbstständigen und Unternehmen in der Pandemie bestmöglich zu unterstützen.“
Die vollständige Pressemitteilung auf den Seiten den Landes NRW finden Sie hier.