„Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020“. Dazu gehören auch beispielsweise gemeinnützige Unternehmen und organisationen.
Für bestimmte, besonders betroffene Branchen entfällt diese Grenze. Diese sind auf der Website des Bundes aufgelistet. Bestimmte Unternehmen – etwa aus dem Bereich Kultur, Veranstaltung, Reisen – erhalten auf Antrag zusätzliche Förderungen.
Über prüfende Dritte kann die Überbrückungshilfe noch bis zum 15. Juni 2022 beantragt werden. Auch für etwaige Änderungsanträge gilt diese Frist.