EU-Lieferungen im B2C-Verkehr: Das ist ab 1. Juli 2021 zu beachten
Was bei einer umsatzsteuerfreien EU-Lieferung an andere Unternehmen (B2B = Business to Business) zu beachten ist: Darum ging es in meinem vorigen Beitrag. Möglicherweise haben Sie sich beim Lesen schon gefragt, wie es sich denn mit Lieferungen von Unternehmen (also im Zweifel Sie) an Endkunden (B2C =Business to Business) verhält. In diesem Beitrag erläutere ich die wichtigsten Begriffe im Einzelnen und liefere Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen ab Juli 2021 im B2C-Verkehr. Grundregel: Umsatzsteuer entsteht am Lieferort Eine Lieferung B2C wird dort bewirkt, wo die Lieferung … Weiterlesen»