Elektro-Dienstwagen vorerst nur hälftig besteuert
Elektro- und Elektro-Hybrid-Fahrzeuge als Dienstwagen sollen – zunächst befristet bis 31. Dezember 2021 – nur hälftig mit der Ein-Prozent-Regelung besteuert werden. Wenn Sie also mit 3 bis 5 Stunden Ladezeit leben und auch in Kauf nehmen können, dass Sie gelegentlich auf der Autobahn nicht mehr weiterfahren können, ist dies wirklich eine denkbare Alternative. Kleine Lieferfahrzeuge, die im begrenzten Umkreis fahren, könnten allerdings durchaus auf vernünftige Weise davon profitieren. Die Post macht’s derzeit vor. … Weiterlesen»