Ab sofort kann Novemberhilfe beantragt werden
Der Antrag auf Novemberhilfe für die von der angeordneten Schließung betroffenen Unternehmen kann ab sofort gestellt werden. Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder planen Überbrückungshilfe zu beantragen, oder Unternehmen, die mehr als 5.000,00 € Fördersumme erwarten, müssen den Antrag elektronisch durch einen „prüfenden Dritten“, also beispielsweise über einen Steuerberater stellen. Hierbei unterstützen wir gerne. Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne … Weiterlesen»