EU-Lieferungen im B2B-Verkehr: Das ist ab 1. Juli 2021 zu beachten
Natürlich kann eine in Deutschland umsatzsteuerfreie EU-Lieferung an ein anderes Unternehmen (B2B = Business to Business) nur erfolgen, wenn der Gegenstand auch wirklich in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelangt. Hier finden Sie meinen Beitrag aus dem Mai 2018 bezüglich der Gelangensbestätigung. Diese war relativ formlos durch jedweden Beweis möglich. Ideal waren natürlich auch bisher schon beispielsweise Versand-/Speditions-/Postdokumente, Bestätigung des Lieferungsempfängers über die Mitnahme und so weiter ... Wir haben heute zu unterscheiden zwischen der Gelangensvermutung, dem … Weiterlesen»