So beugen Sie hohen Nachzahlungen bei EU-Lieferungen vor
Warum Sie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auf der Gelangensbestätigung bestehen müssen Liefert ein Unternehmen Gegenstände in ein anderes EU-Land, so kann die Umsatzsteuerbefreiung gefährdet sein, wenn es keinen Nachweis gibt, dass die Ware tatsächlich angekommen ist. Hohe Nachzahlungen können die Folge sein. Dabei sind sie ganz einfach zu vermeiden: mit der sogenannten Gelangensbestätigung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was dabei zu beachten ist und welche Form diese Bestätigung haben muss, um von den Finanzbehörden anerkannt zu werden. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen … Weiterlesen»