Mindestlohn seit 1. Januar 2015
Damit müssen Sie als Arbeitgeber oder Auftraggeber rechnen Ansprüche, Folgen, Besonderheiten, Strafen ... Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn in Höhe von 8,50 €. Eine einfache Tatsache – aber unter Umständen mit weitreichenden Folgen. Sie als Arbeitgeber müssen eine Menge beachten, um sicherzugehen, dass Sie sich korrekt verhalten. Sie sollten einige Besonderheiten kennen, und vor allem wissen, welchen Pflichten Sie unterliegen, um sich nicht womöglich in den Augen der Behörden strafbar zu machen. Im Folgenden haben wir alle relevanten Informationen für Sie ausführlich … Weiterlesen»