Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sowie Stundungsmöglichkeiten verlängert
Vor dem Hintergrund der Coronakrise hat das Bundesfinanzministerim (BMF) am 4. Dezember 2020 mitgeteilt, dass die Abgabefrist für durch den Steuerberater erstellte Steuererklärungen für das Jahr 2019 um einen Monat verlängert wird – und zwar bis zum 31. März 2021.Außerdem werden den Angaben zufolge auch Stundungsmöglichkeiten verlängert. Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann laut dem … Weiterlesen»