Neuregelung: Bauleistungen und Umsatzsteuer
Umkehr der Steuerschuldnerschaft und Rechnungen ohne Umsatzsteuer Unser oberstes Finanzgericht, der BFH, hat am 22.08.2013 ein entscheidendes Urteil gefällt. Dieses Urteil hat sich mittlerweile die Finanzverwaltung in einem sog. BMF-Schreiben vom 05.02.2014 zu eigen gemacht. Ab sofort bitte ich folgende Neuerungen zu beachten: Früher war es bei Bauleistungen durchaus möglich, dass sich der Subunternehmer und der Leistungsempfänger über die Umsatzsteuer in etwas unklaren Fällen dahingehend „verständigten“, dass im Sinne der Übertragung der Steuerschuldnerschaft ohne Umsatzsteuer abgerechnet … Weiterlesen»