Es ist selbstverständlich, dass Sie die Arbeit Ihrer Mitarbeiter honorieren.
Jeder Arbeitgeber weiß, wie wichtig die Menschen sind, die für ihn arbeiten. Das sollte sich allgemein in der Unternehmenspolitik spiegeln. Dazu gehören auch die korrekte, termintreue Abrechnung und Bezahlung. Alles, was damit zusammenhängt, übernehmen wir gerne für Sie. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch zum Sozial- und Tarifrecht. Besonders spezialisiert haben wir uns auf den komplexen Bereich Baulohn mit allen dazugehörigen Meldungen.
Für unsere Mandanten erledigen wir gerne die regelmäßig anfallenden Arbeiten, wie beispielsweise:
- pünktliche Lohnabrechnung
- rechtssichere Abrechnungen
- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
- Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- Abrechnungen von Kurzarbeitergeld
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