November- und Dezemberhilfe: Schlussabrechnung bis 31.12.2022 verlängert
Mit der November- und Dezemberhilfe gewährte der Bunde den Unternehmen, Selbständigen und Vereinen, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021. Änderungsanträge und Korrekturen der IBAN waren (nach einer Verlängerung) bis zum 31. Juli 2021 möglich. Jetzt hat der Bund die Frist für die Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Erfolgt jedoch bis dahin keine Schlussabrechnung, ist die Wirtschaftshilfe in gesamter Höhe … Weiterlesen»