Endlich Rechtssicherheit: wieder Neuregelung für Bauleistungen und Umsatzsteuer
Über die Neuregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Bauleistungen (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Netto-Rechnungen ohne Umsatzsteuer, Umsätze nach § 13 b) haben wir bereits im März berichtet. Diese Neuregelung war für die Anwender mit erheblichen Unsicherheiten für die Anwender behaftet. Aufgrund der Kritik aus den Verbänden und wohl auch aus eigener Einsicht hat die Bundesregierung nun reagiert und im Prinzip den früheren Rechtsstand wiederhergestellt. Das bedeutet: Ein gutes Gewissen mit der richtigen Bescheinigung Bauleistungen unterfallen also ab dem 1. … Weiterlesen»